Grundlagen

Wir verfügen über ein fundiertes Wissen, sowie langjährige Erfahrungen. Wir nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und informieren uns über aktuelle Gesetzeslagen, sowie alle berufsrelevanten Themen und Verordnungen.

Seit 2008 sind wir MItglied der
European Association for Professional Piercing
sowie seit März 2009 Certified Member der E.A.P.P.

Aufgrund unserer professionellen Arbeit und unserer Einstellung geben wir uns nicht jedem Trend hin, der aus medizinischer und ethischer Sicht nicht vertretbar ist.

Regelung für Einverständniserklärungen zur Durchführung
eines Piercings bei Minderjährigen

Generell darf ein(e) Piercer(in) keine Personen unter dem vollendeten 14. Lebensjahr piercen, da sie Schutzbefohlene sind, auch nicht mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten (Jugendschutzgesetz).

Diese Regelung gilt auch für Ohrlöcher, die im medizinischen sowie rechtlichen Sinne ein Piercing sind.
Vom 14. bis 18. Lebensjahr benötigt der Minderjährige seinen Kinderausweis oder Bundespersonalausweis oder Reisepass. Einer der Erziehungsberechtigten, meist Mutter oder Vater, müssen zum Termin des Piercens im Studio mit anwesend sein, sowie sich mit Reisepass, Bundespersonalausweis oder Führerschein ausweisen können.

Erziehungsberechtigte von Minderjährigen können und sollen sich vor dem Eingriff von der Sauberkeit des Behandlungsbereichs, sowie Sterilität des Schmucks und der Behandlungswerkezuge überzeugen.

Personen ab dem 18. Lebensjahr werden nur nach Vorlage des Bundespersonalausweises, Reisepasses oder Führerscheins gepierct.